AGB
Versand und Zahlungsbedingungen
Der versicherte Versand erfolgt nach Bezahlung per Vorkasse. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse.
Die Lieferung von Triebwerken erfolgt deutschlandweit (Inland) versandkostenfrei. Für Lieferungen von Triebwerken ins Ausland werden Versandkosten von 25,00 € berechnet.
Die Lieferzeit für Triebwerke kann bis zu sechs Wochen betragen. Bei Lieferengpässen der Zulieferer von Triebwerksbauteilen und -zubehör kann die Lieferzeit u.U. mehr als sechs Wochen betragen.
Widerrufs- und Rückgaberecht
Innerhalb zwei Wochen nach Kauf kann der Kaufvertrag über ein Produkt widerrufen und das Produkt zurückgegeben werden.
Für speziell nach Kundenvorgaben angefertigte Produkte, wie Schubrohre, gilt das Widerrufs- und Rückgaberecht nicht.
Garantie und Kundendienst
Kundendienst und Instandsetzung für alle Triebwerkstypen dürfen nur durch den Hersteller oder autorisierten Turbinen Service erfolgen.
Alle Turbinen sind verplombt, wird die Plombe enfernt und die Turbine geöffnet, erlischt jeglicher Garantieanspruch.
Für alle nicht-rotierenden Triebwerksteile inkl. Zubehör gilt drei Jahre Garantie ab Rechnungsdatum.
Um einen sicheren Betrieb der Triebwerke zu gewährleisten, müssen die Wartungsintervalle eingehalten werden.
Das Wartungsintervall für die Triebwerke TJ-70/16, TJ-70 Raptor, TJ-70 V-Raptor, TJ-74 und TJ-74 S beträgt 25 Stunden; für die Triebwerke TJ-67 mini und TJ-67 40 Stunden.
Modifikationen am Triebwerk
Werden an einem Triebwerk eigenhändig Modifikationen vorgenommen, erlischt die Herstellergarantie.
Wird der Originalanlasser eines Triebwerks abgebaut und durch einen Eigenbau- oder einen Elektrostarter eines anderen Herstellers ersetzt, erlischt die Herstellergarantie.
Haftungsausschluß
Eine Haftung des Herstellers der Triebwerke und seiner Beauftragten für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Für Schäden am Triebwerk, Sach- und Personenschäden die durch den An- oder Einbau von Bauteilen von Fremdherstellern verursacht wurden, haftet der Betreiber der die Veränderung vorgenommen hat.
Der Massendurchsatz einer TJ-74 und vergleichbarer Triebwerke des Herstellers ist erheblich höher als bei Strahlturbinen mit 80 N Schubkraft. Der Hersteller haftet daher nicht für Schäden die durch angesaugte Kupplungsteile eines Fremd-Anlassers verursacht wurden.